Bahnschwellen
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Seit dem 1. September 2002 dürfen mit Teeröl behandelte Bahnschwellen nur noch ihrem ursprünglichen Zweck gemäß als Bahnschwelle wieder verwendet werden. Das Inverkehrbringen (Verkauf oder sonstige Abgabe) für andere Zwecke ist verboten und stellt einen Straftatbestand dar.
Die Rechnung ist der offizielle Entsorgungsnachweis.